Information zu unseren Preisen

Die private Krankenversicherung erstattet Deine Behandlungskosten – abhängig von Deinem individuellen Vertrag. 

Als gesetzlich Versicherter kann Dir Dein Arzt (Haus- oder Facharzt) gemäß dem sogenannten Heilmittelkatalog Maßnahmen aus der Physiotherapie verordnen. Auf Deinem Rezept steht dann beispielsweise: 

  • Krankengymnastik (KG)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD 30 / MLD 40 / MLD 60 – je nach Zeitaufwand in Minuten)
  • Atemtherapie (KG Atemtherapie)
  • Wärmetherapie (WT / WT Fango / WT heiße Rolle)
  • Ultraschall (US)
  • Klassische Massagetherapie (KMT)
  • Elektrotherapie (ET) 

 

Wichtig zu wissen: 

Ein Kassenrezept verliert nach 28 Tagen nach Ausstellung seine Gültigkeit. 
Solltest Du einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine können privat in Höhe der Vergütungsregelung in Rechnung gestellt werden. 

 

Argumentation der Preise:

Unsere Preise liegen beim max. 1,8-fachen Satz des GKV-Regelsatzes und damit im üblichen Rahmen. Die Honorarvereinbarung gilt unabhängig von der Erstattungspraxis der Kostenträger. 

Als Privatpatient erhältst Du eine 25- bis 30-minütige Behandlung, während die gesetzliche Regelbehandlungszeit nur 15 bis 20 Minuten beträgt! 

In Deutschland gibt es für Heilmittelerbringer wie uns keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung, anders als bei Ärzten. Daher orientieren wir uns an der seit 2007 bestehenden Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), die die üblichen Preise zwischen Therapeuten und Patienten festlegt. Diese GebüTh bildet die Basis für unsere transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung. 

Zur Berechnung unserer Privatpreise verwenden wir die GKV-Preise (gesetzliche Krankenversicherung) als Grundlage und fügen einen Steigerungsfaktor hinzu. Der niedrigste Faktor beträgt 1,3, der normale 1,5 und der höchste 1,8. Dies ähnelt der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sodass eine automatische Anpassung an die aktuellen GKV-Preise erfolgt. 

Unsere Preise sind betriebswirtschaftlich kalkuliert, um Dir die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Wir möchten Dir unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung stellen. Dabei können wir jedoch nicht in das Versicherungsverhältnis zwischen Dir und Deiner privaten Krankenversicherung eingreifen. Die genauen Tarife oder das Erstattungsvolumen, das Du mit Deiner privaten Krankenversicherung vereinbart hast, kennen wir nicht. Das Argument der privaten Krankenversicherungen, unsere Rechnungen seien unangemessen oder überhöht, ist in unserem Fall nicht zutreffend. 

Manche Krankenversicherungen berufen sich auf die sogenannten „Beihilfesätze“ als Maßstab für eine angemessene Vergütung. Das ist jedoch falsch. Diese Sätze betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten und sind keine 100%ige Kostentragung. Sie werden ohne Mitwirkung der Praxen oder Berufsverbände festgelegt und können daher kein Maßstab für unsere Preise sein. 


Beihilfeberechtigt?
 

Das Bundesinnenministerium hat 2004 klargestellt, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung leisten müssen, da die Beihilfe nur eine Ergänzung zur Eigenvorsorge darstellt. Viele sehen die Beihilfe fälschlicherweise als Vollversicherung, doch es ist politisch gewollt, dass auch Beihilfepatienten einen Eigenanteil übernehmen, ähnlich wie GKV-Patienten. Es wird empfohlen, einen Zusatztarif abzuschließen, um die Differenz zu den tatsächlichen Kosten abzudecken. Beihilfeberechtigte zahlen im Vergleich zu Privatpatienten weniger für die Krankenversicherung, da die Beihilfe bis zu 70% der Kosten übernimmt, und Kinder sind zu 80% mitversichert. 

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